
Infos & Tipps: WBS
Hat der Eigentümer beim Bau einer sogenannten Sozialwohnung öffentliche Mittel als Darlehn (von Stadt oder Land) in Anspruch genommen verpflicht er sich als Gegenleistung, die Wohnung nur an Personen zu vermieten, die über eine Wohnberechtigungsbescheinigung verfügen. Der Vermieter kann lediglich eine kostendeckende Miete verlangen, die in der Regel unter der ortsüblichen Miete liegt.
Wer erhält eine Wohnberechtigungsbescheinigung?
Sie bekommen einen Wohnberechtigungsschein, wenn das anrechenbare Einkommen Ihres Haushaltes unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt.
Die Höhe der Einkommensgrenze ist an die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen gekoppelt. Da die Berechnung der Einkommensgrenze und des anrechenbaren Einkommens immer individuell ist, bitten wir Sie, sich mit den unten genannten Unterlagen an die Stadtverwaltung zu wenden.
Notwendige Unterlagen:
- (Nicht abschließende Aufzählung)
- Ausweis
- Ausbildungsvertrag
- Letzte Gehaltsbescheinigung
- Aktueller Einkommenssteuerbescheid
- Aktuelle Einkommenssteuererklärung
- Aktueller Rentenbescheid / aktueller Pensionsbescheid
- Arbeitslosengeldbescheid
- Sozialhilfebescheid / Grundsicherungsbescheid
- Krankengeldbescheid
- Bafög-Bescheid
- Nachweis über Pflegegeld
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
- Nachweis über freiwillige Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- Nachweis über freiwillige Renten- und Lebensversicherungsbeiträge
- Nachweis über die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung und die Höhe der Unterhaltszahlungen
- Nachweis über Höhe und Dauer des Elterngeldes
- Mutterpass (max. 6 Monate vor Geburt)
- Heiratsurkunde (bei jungen Ehepaaren –beide Ehegatten unter 40 Jahre und noch keine fünf Jahre verheiratet)
- Schwerbehindertenausweis
- Pflegestufennachweis
- Nachweis Kindergeld
Wo erhalte ich einen Antrag?
Den Antrag für eine Wohnberechtigungsbescheinigung bekommen Sie bei der Stadtverwaltung.
Bei weiteren Fragen beraten wir sie gern.
Infos & Tipps zum Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung.
Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Wohngeldberechtigt sind grundsätzlich die Haushalte, die eine öffentlich geförderte oder freifinanzierte Mietwohnung oder Genossenschaftswohnung bewohnen. Auch die Bewohner von Altenheimen können Wohngeld erhalten. In diesen Fällen wird das Wohngeld als Mietzuschuss gewährt.
Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum erhalten Wohngeld als Lastenzuschuss.
Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und in der Regel für die Dauer von 12 Monaten gewährt.
Für eine Weitergewährung muss rechtzeitig ein erneuter Antrag gestellt werden.
Voraussetzungen für die Gewährung von Wohngeld:
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird hängt von der Größe des Haushaltes, der Höhe des Familieneinkommens und der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung ab.
Wo bekomme ich einen Wohngeldantrag?
Den Antrag auf Wohngeld erhalten Sie bei der Stadtverwaltung.
Notwendige Unterlagen:
Ohne den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen zur Feststellung des Wohngeldanspruchs kann keine Bewilligung von Wohngeld erfolgen. Für den Mietzuschuss sind im wesentlichen Nachweise über das Einkommen, das Einkommen der Familienmitglieder und die Höhe und Zusammensetzung der Miete erforderlich. Beim Lastenzuschuss muss anstelle der Miete die Belastung (aus Kapital- und Bewirtschaftungskosten) nachgewiesen werden.
Die Empfänger von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge müssen keinen besonderen Antrag stellen. Hier wird das Wohngeld zusammen mit diesen Leistungen bewilligt.
- Rechtliche Grundlagen: das Wohngeldgesetz (WoGG)
- Weitere Informationen unter: www.mbv.nrw.de (z.B. Wohngeldrechner, Wohngeldantrag)










